Bibliothek

E-Book-Ausleihe: Protest gegen die Einführung eines neuen § 42b im UrhG

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Bereits im Januar berichteten wir über den Vorstoß des deutschen Bibliotheksverbandes (dbv), für eine sogenannte „E-lending-Schranke“ im Urheberrecht, bei der E-Books zwangsweise an Bibliotheken ausgeliefert werden sollen, ohne, dass Autor:innen dafür angemessen entlohnt werden. Dies sollte nach Wunsch des dbv im Zuge der Umsetzung der Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt ebenfalls und zusätzlich in das Gesetz eingehen, obgleich dies von der EU so nicht empfohlen wurde. Nun legt der dbv zusammen mit dem Bundesrat nach.

Wir protestieren gegen die Einführung einer Zwangslizenz und appellieren an den Bundestag, sich entschieden für die Streichung des vorgeschlagenen § 42b UrhG einzusetzen, sowie auch von einer „Prüfung“ der Einführung der Zwangslizenz abzusehen. Die Schriftsteller:innen und Übersetzer:innen des NETZWERK AUTORENRECHTE, das 14 Verbände deutschsprachiger Autor:innen und Übersetzer:innen mit 15.500 Mitgliedern repräsentiert, darunter über 800 Mitglieder des Selfpublisher-Verbands, fordern eine deutliche Erhöhung der kommunalen Etats zur Medienerwerbung und der dringend nötigen elektronischen Ausleihvergütung, sowie eine erhebliche Verbesserung der Transparenz seitens der Bibliotheken und ihrer digitalen Aggregatoren, bei Beibehaltung freier Lizenzen.

E-Lending aus Sicht der Autorinnen und Autoren: 

Aktuell befindet sich die Buchbranche in einer Krise, deren Ausmaß und Auswirkungen für Autor:innen, Übersetzer:innen und die Branche insgesamt dramatisch sind. Ein schlechterer Zeitpunkt für den kurzfristigen und branchenfernen Vorstoß des Bundesrats, eine weitere Beschränkung des Urheberrechts zu Lasten der Leistungserbringer und zu Gunsten der Bibliotheken bei der Umsetzung der UR-RL anzuregen, ist schwer vorstellbar. Der dbv beklagt das sogenannte „Windowing“, das den Erwerb einer Leihlizenz zum Beispiel erst drei Monate nach Erscheinen ermöglicht, und verweist auf Bestseller, die den Bibliotheken „vorenthalten“ würden. Als Menschen des Worts sind wir irritiert, mit welcher Vehemenz und Verkennung seiner marktdominierenden Stellung der dbv eine angebliche Benachteiligung artikuliert, denn die Zufriedenheit der ca. 1,3 Millionen Onleihe-Nutzer:innen ist hoch: Zur Zeit bietet die Onleihe ihnen eine halbe Million Medien, von denen 8 bis 20, also auch E-Books, gleichzeitig ausgeliehen werden können. Die Onleihe kostet im Schnitt 83 Cent im Monat und ermöglicht, beispielsweise durch Verbundsysteme, auch E-Books aus weit entfernten Bibliotheken auszuleihen, und außerdem Tageszeitungen, Magazine, Zeitschriften, Hörbücher, Filme.  

Beschämende Vergütung und Transparenz der öffentlichen Bibliotheken

Die Vergütungs- und Transparenzpraxis der öffentlichen Bibliotheken in der elektronischen Leihe ist hingegen beschämend. Die meisten unserer Kolleginnen und Kollegen erhalten bei elektronischer Verwertung normalerweise 25 Prozent vom Nettoverlagserlös, wenn E-Books mittels einer Leselizenz bei Itunes oder Tolino verkauft werden. Jede Nutzung wird vergütet, das ist das Fairness-Prinzip, auf dem die Kultur in einem Markt aufbaut. Für Genre-Autor:innen ist das E-Book oft Haupteinnahmequelle. Bibliotheken setzen diese Fairness außer Kraft, indem sie sich weigern, Ausleihzahlen transparent mitzuteilen und für jede einzelne Leihe eine zusätzliche Nutzungsgebühr zu entrichten. Ein Zahlenbeispiel: Geht ein Taschenbuch für € 9,99 Verkaufspreis in die Onleihe, nimmt sich der Aggregator Divibib, Fördermitglied des dbv, 30 Prozent des Brutto-Verkaufspreises als Provision, also netto mehr als drei Euro. Abzüglich Umsatzsteuer und weiterer Kosten bleibt von dem Rest, dem Nettoerlös, für die Autor:innen 25%. In diesen Rest, etwas mehr als ein Euro, sind 26, 52 oder unlimitierte Leihen eingepreist. Sowohl kleine und mittelständische Verlage als auch Selfpublisher haben keinerlei Verhandlungsmacht, um eine faire Entlohnung oder angemessene Transparenz-Bedingungen durchzusetzen.  

Konsequenz: Obgleich über 40% der E-Books bereits mittels der Onleihe gelesen anstatt gekauft werden (2020: 30,2 Mio. Ausleihen zu 35,8 Mio. Verkäufen) , liegt der Erlös aus dem E-Lending nur bei 5% der gesamten jährlichen elektronischen E-Book-Umsätze. Autorinnen und Autoren bezahlen faktisch seit Jahren den „Auftrag“ der Bibliotheken. Eine derartige Enteignung gibt es in keiner anderen Branche.  

Eine angemessene Vergütung für eine Zwangslizenz ist zum Scheitern verurteilt

Kommen wir zum Kern der Problematik: Die Finanzierung. Der dbv beklagt Kosten sowie Administrationsaufwand und betont die Wichtigkeit seines Informationsauftrages gegenüber der Gesellschaft. Wir ziehen die soziale Komponente von Bibliotheken nicht in Zweifel – wohl aber die Umwandlung der Dritten Orte in eine am Markt teilnehmende Digitalplattform, die Preise und Bedingungen diktiert, wie es sich sonst nur Amazon traut. In Zweifel ziehen wir auch die Absicht des Konstrukts, das sich aus einer Zwangslizenz ergeben wird: Anstatt die kommunalen Haushalte für digitalen Medienerwerb UND Leihvergütung signifikant zu erhöhen, um die oben beschriebene, fortgesetzte Schädigung der Autorinnen zu beenden, könnten Bund und Länder Gesetze implementieren, die diese Schädigung auch noch legitimieren, um Kosten zu sparen. Eine Zwangslizenz mit der Maßgabe einer dafür „angemessenen Vergütung“ scheitert an dem Fakt, dass die Bibliotheken die einzigen legitimen Kundinnen wären. Die aufgrund der kurz gehaltenen kommunalen und Länder-Etats bei gleichzeitiger Vormachtstellung auch weiterhin die Niedrigpreise diktieren. Denn es ist unwahrscheinlich, dass Bund und Länder das Budget um das mindestens Achtfache erhöhen, um auch nur annähernd an das Konzept „angemessene Vergütung“ heranzukommen.  

So oder so würde der E-Book-Markt massiv beschädigt, in Folge würden deutlich weniger Autorinnen und Autoren das Wagnis eingehen, zu schreiben. Dass sich dadurch das Buchangebot in Bibliotheken verringern wird, ist eine Langzeitfolge, von der wir wünschten, dass sie auch dem dbv bewusst wäre. Denn er schadet jenen geistigen Quellen, die Bibliotheken erst möglich machen.   


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