Bücher schreiben. Bücher veröffentlichen. Bücher leben.

Wir sind der Zusammenschluss der verlagsunabhängigen Autorinnen und Autoren im deutschsprachigen Literaturraum. Der Selfpublisher-Verband vertritt die Interessen von über 1.500 Mitgliedern in der Öffentlichkeit sowie auf politischer Ebene. Gemeinsam sind wir in den Medien und auf Messen präsent, dienen als Sprachrohr zu Dienstleistern und vernetzen euch untereinander.

Gemeinsam stark

Wir geben Autor:innen eine gemeinsame, starke Stimme im Umgang mit Dienstleistern, Buchhändlern und anderen Beteiligten der Buchbranche.

Gemeinsam präsent

Wir sorgen für die kontinuierliche Präsenz auf Messen und in den Medien, die die Interessen freier Autor:innen vertritt.

Gemeinsam besser

Der Selfpublisher-Verband organisiert die Weiterbildung seiner Mitglieder und tritt für Fairness untereinander ein.

10 Gründe, warum du Mitglied werden solltest!

1. Vernetze dich mit über 1.500 Mitgliedern und knüpfe Kontakte zu Dienstleistern.

2. Profitiere von über 30 Stunden Videomaterial zur Weiterbildung aus unserer Selfpublishing-Akademie. Nimm zusätzlich regelmäßig live an unseren Online-Weiterbildungen teil.

3. Spare bares Geld, indem du auf zahlreiche Rabatte zurückgreifst, wie zum Beispiel bei Lektoratsleistungen, Covern, beim Buchen von Marketingaktionen oder dem Abschluss einer Medienhaftpflichtversicherung.

4. Erhalte eine digitale Ausgabe unseres Mitgliedermagazinsder selfpublisher“ viermal im Jahr.

5. Sei präsent und stelle deine Bücher auf ausgewählten Buchmessen in Deutschland aus.

6. Erreiche auf politischer Ebene das Beste für die Literaturbranche.

7. Tausche dich bei Regionaltreffen vor Ort oder digital über unsere Facebook-Gruppe oder den Discord-Kanal mit anderen aus.

8. Über 100 Buchblogs warten darauf unsere Mitglieder zu unterstützen. Dank unserer Bloggerlounge findest du Buchbloggende, die mit dir zusammenarbeiten.

9. Der Selfpublisher-Verband steht für Professionalität und spiegelt das über die Verleihung des Selfpublishing-Buchpreises wieder.

10. Du hast rechtliche Fragen oder Probleme? Unser Justiziar Prof. Dr. Christian Russ von der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels ist dein kompetenter Ansprechpartner. 

Wer wir sind!

Der Selfpublisher-Verband lebt für und von seinen Mitgliedern. Jede Stimme zählt. Doch ohne zahlreiches Engagement einzelner würde der Verband nicht dort stehen, wo er sich jetzt befindet. Du möchtest mit uns in Kontakt treten? Lerne die Gesichter hinter dem Verband kennen!

Wer steckt hinter dem Selfpublisher-Verband? Lerne unser Team kennen!

Vorstand

Der Vorstand ist das entscheidungstragende Organ des Selfpublisher-Verbandes. Er besteht aus fünf Mitgliedern, die jährlich gewählt werden. Der Vorstand trifft sich regelmäßig, um die Belange des Verbandes zu besprechen und ihn voranzubringen.

Nadine Föhse
©Privat

Nadine
Föhse

1. Vorsitzende

Nadine gehört seit 2024 zum Vorstand und setzt sich für die Rechte und Sichtbarkeit von Selfpublisher:innen ein.

©Privat

Tanja
Wilts

2. Vorsitzende

Tanja, seit 2024 Vorstandsmitglied, liegt die Wahrnehmung des Verbands und deiner Werke am Herzen.

Larissa Böhning
©Privat

Larissa
Böhning

Geschäftsführerin

Larissa ist seit 2024 Mitglied im Vorstand. Ihr ist es wichtig, in der Gemeinschaft etwas Großes zu erschaffen und Synergien zu nutzen.

©Privat

Anne
Polifka

Schatzmeisterin

Anne ist seit 2024 als Schatzmeisterin im Vorstand tätig.

©Privat

Paul
Mardirian

Beisitzer

Paul ist dem Verband 2021 beigetreten, war 2 Jahre im Beirat.

Als Schriftsteller und freier Lektor wird er den anderen Vorstandsmitgliedern so gut es geht unterstützen.

Unser Team

Der Vorstand wird von diesen Mitarbeiterinnen unterstützt.

©Daniel Huber

Christina Loböck

Geschäftsstelle und Projektleitung

Christina kümmert sich um alle Belange, die mit der Mitgliederverwaltung zu tun haben und ist für das Projektmanagement und Social Media verantwortlich.

©Privat

Anna-Lena Kahnau

Assistenz


Unsere gute Newsletterfee Lena verschickt nicht nur fleißig Updates aus der Literaturbranche, sondern hilft an allen Enden, wo Unterstützung gebraucht wird.

Beirat

Der Beirat berät und unterstützt den Vorstand. Er wird für ein Jahr von der Mitgliederversammlung gewählt. Mitglied im Beirat kann jedes ordentliche Mitglied werden.

©Privat

Andrea Becker

Andrea Becker, Gründungsmitglied und zwei Jahre im Vorstand tätig, hat sich seit Beginn unter anderem auf der Frankfurter Buchmesse für den Verband stark gemacht. Sie hat neben Kinder- und Jugendbüchern drei Cozy-Krimis veröffentlicht, fotografiert, gestaltet Websites und arbeitet unerschütterlich daran, eines Tages den Literatur-Nobelpreis verliehen zu bekommen.

©Privat

Matthias Matting

Matthias Matting hat die Gründung des Verbandes initiiert und wurde selbst zum ersten 1. Vorsitzenden gewählt.
Er verfasste mehrere Ratgeber und unter dem Pseudonym Brandon Q. Morris Romane. Er betreibt die allseits bekannte Selfpublisherbibel.

©Mocznik

Vera Nentwich

Vera Nentwich war drei Jahre im Vorstand des Verbandes und zwei Jahre die 1. Vorsitzende. Derzeit vertritt sie das Selfpublishing im deutschen Kulturrat. Neben ihrem Hauptberuf als IT-Beraterin betätigt sie sich als Autorin, Kabarettistin, Bloggerin und Podcasterin. Letzteres zusammen mit der aktuellen Vorsitzenden Tamara Leonhard.

©Privat

Hans-Peter Roentgen

Hans-Peter Roentgen arbeitet als Lektor und Autorencoach und hat einige Schreibratgeber verfasst, sowohl in Verlagen als auch als Selfpublisher.

Christien Marie Wach privat
©Privat

Christien Marie Wach

Christien Marie Wach
hat beruflich viel mit Bewusstsein, Kommunikation und Text zu tun.
Hauptberuflich arbeitet sie im Gleichstellungsbereich, ist täglich mit Gender, gendersensibler Sprache und Barrierefreiheit konfrontiert.
Außerdem ist sie Autorin, Biografin, psych. Beraterin/Coachin, verheiratet als freie Traurednerin schon mal Paare, textet vor allem viel für Andere, optimiert, lektoriert, korrigiert.
Aktuell veröffentlicht sie ihre Romane, am liebsten Lebens- und Liebesgeschichten mit realem Hintergrund, unter eigenem Namen im Selfpublishing und träumt natürlich von einem Bestseller.

Ethikkommission

Die Ethikkommission wurde 2018 ins Leben gerufen. Sie ist Ansprechpartner, wenn gegen ein Mitglied des Verbandes der Vorwurf erhoben wird, gegen eine Regel der Fairness verstoßen zu haben. Die Regeln sind in der Satzung unter §5.6 Mitgliedschaft verankert worden.

  1. Ehrlichkeit: Ich vermeide alles, was Betrug am Leser darstellt.
  2. Manipulation: Ich versuche nicht, Bewertungen, Downloads oder Verkäufe zu manipulieren und benutze keine Drittanbieter, die illegal und unethisch arbeiten.
  3. Plagiate: Ich plagiiere nicht.
  4. Decknamen: Ich verstecke mich nicht unter Decknamen, um die Reputation anderer zu beschädigen oder meine Verkäufe zu verbessern.

Mitglieder der Ethikkommission

©Privat

Helmut
Barz

Helmut Barz
Der studierte Theaterregisseur arbeitet hauptberuflich als Kreativdirektor, Texter und Übersetzer in der Unternehmenskommunikation.

©Privat

Christian
Croonen

Christian Croonen, 40, ist von Beruf Lehrer für Mathematik und Geschichte. Er kennt Aufgabe und Arbeit durch seine langjährige Tätigkeit im Philologenverband NRW als auch aus verschiedenen Schulkommissionen. 

©Pixelmanufaktur Bamberg

Juri Susanne Pavlovic

Juri Susanne Pavlovic ist Jahrgang 1972 und lebt im schönen Bamberg. Sie ist als freiberufliche Autor*in und Lektor*in tätig.

Verbandsjustiziar

Als Mitglied im Selfpublisher-Verband kannst du im Streitfall eine juristische Erstberatung per E-Mail oder Telefon durch unseren Justiziar Prof. Christian Russ von der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels in Anspruch nehmen. Die Kosten der Erstberatung betragen für Verbandsmitglieder 190,00€. Abgedeckt sind dabei alle Themen rund um das Buch, also etwa Urheberrecht, Titelschutz, Preisbindung usw. Ein Konkurrent hat dich wegen deines Buchtitels abgemahnt? Du fragst dich, ob deine geplante Aktion mit der Preisbindung konform geht? Unser Justiziar berät dich, was sinnvollerweise zu tun ist.

Bitte beachte, dass die Vorstandsmitglieder allesamt ehrenamtlich tätig sind. Wir bemühen uns aber um zeitnahe Antwort, wenn du dich per E-Mail mit einem Anliegen an uns wendest.

Wir LEBEN Bücher!

Du möchtest Teil der Gemeinschaft werden? Erfahre hier, was dir die Mitgliedschaft bringt!

Alles über den Selfpublisher-Verband e.V.

Der Selfpublisher-Verband e.V. wurde 2015 gegründet. Er vertritt die Interessen der verlagsunabhängig veröffentlichenden Autorinnen und Autoren im deutschsprachigen Raum. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die bereits ein Buch im Selfpublishing veröffentlicht haben. Mitglied werden können alle, die beabsichtigen, ein Buch in Eigenregie zu veröffentlichen. Erfahre mehr über unsere Satzung und Beitragsordnung.

SATZUNG

§ 1 Name und Sitz des Verbands

1. Der Verband trägt den Namen Selfpublisher-Verband e.V..

2. Der Selfpublisher-Verband e.V. (nachfolgend „Verband“ genannt) hat seinen Sitz in München und ist im Vereinsregister eingetragen.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Verbands

1. Der Zweck des Verbands ist die Förderung, Beratung und Vertretung der Belange von Autoren im Bereich des Selfpublishing. Diese Autoren veröffentlichen ihre Werke selbstverantwortlich und unter Verwendung eigener Mittel.

§ 3 Verbandstätigkeit

1. Die Verwirklichung des Verbandszweckes sieht der Verband insbesondere in

1.1. der Vertretung der Rechte und Interessen der Selfpublisher nach außen, z. B. gegenüber gesetzgebenden Körperschaften, Behörden, anderen Verbänden, Vereinen und Initiativen

1.2. der Förderung und Unterstützung der Selfpublisher in ihrer Tätigkeit als Autoren

1.3. der Kommunikation und Information. Hierzu dienen dem Verband unter anderem die Website (Online-Plattform) sowie andere Veröffentlichungen für die Kommunikation nach außen und eine internetgestützte Plattform für die interne Kommunikation und Information der Mitglieder.

1.4. der Organisation von und Beteiligung an Kongressen, Arbeitskreisen und Messen

1.5. Marketing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

2. Die Kooperation mit anderen nationalen und internationalen Verbänden, Vereinen, Netzwerken und Initiativen, die den eigenen Verbandszweck fördern, ist zulässig und erwünscht.

3. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

§ 4 Vergütung für die Verbandstätigkeit

1. Über die Vergütung des Vorstands entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

1.1. Die Vergütung wird einmal jährlich von der Mitgliederversammlung überprüft.

1.2. Durch die Amtsausübung entstehende Kosten werden vom Verband, gegen Vorlage der notwendigen Belege, erstattet.

2. Bei Bedarf können außerordentliche Verbandstätigkeiten (z. B. Besetzung eines Messestandes oder Wartung/Pflege der IT-Infrastruktur) im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer angemessenen Aufwandsentschädigung ausgeübt werden.

3. Die Entscheidung über eine entgeltliche Verbandstätigkeit nach Absatz 2 trifft der Vorstand. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.

§ 5 Mitgliedschaft

1. Mitglied des Verbands kann jede natürliche, jede juristische Person sowie jeder Verein werden.

2. Die Mitgliedschaft kann sowohl schriftlich als auch auf elektronischem Wege beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.

3. Wird der Aufnahmeantrag abgelehnt, kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung.

3.1 Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer Anschrift und ihrer Bankverbindung mitzuteilen

4. Der Verband besteht aus Ordentlichen, Assoziierten, Förder- und Ehrenmitgliedern.

4.1. Ordentliche Mitglieder sind Autoren mit mindestens einer Buchveröffentlichung im Selfpublishing. Sie erhalten aktives Wahlrecht mit Vollendung des 16. Lebensjahres und passives Wahlrecht mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

4.2. Assoziierte Mitglieder sind Mitglieder, die eine Veröffentlichung im Selfpublishing beabsichtigen. Sie werden bei erfolgter Veröffentlichung auf Antrag zu ordentlichen Mitgliedern. Assoziierte Mitglieder haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

4.3. Fördermitglieder sind Mitglieder, die aus anderen Gründen Selfpublishing fördern wollen. Juristische Personen (ausgenommen Vereine) können ausschließlich Fördermitglieder werden. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

4.4. Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die sich in einem besonderen Maße um den Verband verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder können nur auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ernannt werden. Auf der Mitgliederversammlung ist für die Annahme des Antrages eine Mehrheit von zwei Dritteln erforderlich.

4.5. Gruppenmitglieder sind Vereine oder andere Personengruppen. Die Rechte dieser Mitglieder nimmt der gesetzliche oder von der Gruppe bestimmte Vertreter wahr.

5. Das Mitglied verpflichtet sich zur Einhaltung der folgenden Regeln der Fairness:

5.1. Ehrlichkeit: Ich vermeide alles, was Betrug am Leser darstellt.

5.2. Manipulation: Ich versuche nicht, Bewertungen, Downloads oder Verkäufe zu manipulieren und benutze keine Drittanbieter, die illegal und unethisch arbeiten.

5.3. Plagiate: Ich plagiiere nicht.

5.4. Decknamen: Ich verstecke mich nicht unter Decknamen, um die Reputation anderer zu beschädigen oder meine Verkäufe zu verbessern.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

2. Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich oder auf elektronischem Wege zu erklären. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig. Der Mitgliedsbeitrag ist immer für das gesamte Kalenderjahr zu entrichten. Eine anteilige Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages ist

ausgeschlossen.

3. Ein Mitglied kann aus dem Verband ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise gegen den Verbandszweck verstößt, sich grob verbandsschädigend verhält, in sonstiger Weise sich grober oder wiederholter Verstöße gegen die Verbandssatzung schuldig gemacht hat oder mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages trotz schriftlicher Mahnung im Rückstand ist. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einer Zweidrittel-Mehrheit. Vor dem Ausschluss aus dem Verband ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Der Beschluss des Ausschlusses ist dem Betroffenen durch den Vorstand mittels eines eingeschriebenen Briefes oder Boten bekannt zu geben. Der Betroffene kann den Beschluss binnen eines Monats gerichtlich anfechten. Verstreicht die Anfechtungsfrist fruchtlos, so wird der Beschluss wirksam. Wenn es die Interessen des Verbands gebieten, kann der Vorstand eine Entscheidung für sofort vollziehbar erklären.

§ 7 Mitgliedsbeitrag

1. Jedes Mitglied hat eine Aufnahmegebühr und einen Jahresbeitrag zu leisten.

2. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und der einmaligen Aufnahmegebühr wird auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung bestimmt. Zur Festsetzung der Mitgliedsbeiträge ist eine einfache Mehrheit in der Mitgliederversammlung hinreichend.

3. Der Jahresbeitrag für das laufende Geschäftsjahr ist bis zum 28. Februar eines jeden Kalenderjahres zu entrichten. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages orientiert sich nach dem Zeitpunkt des Beitritts. Das Mitglied zahlt für das laufende Geschäftsjahr nur noch den Betrag für den angebrochenen Monat und die im Geschäftsjahr bevorstehenden Monate. Bei Eintritt im laufenden Geschäftsjahr ist der fällige Mitgliedsbeitrag binnen drei Wochen nach Bekanntgabe der Aufnahme im Verband zu entrichten.

4. Mögliche Vergünstigungen und Vorteile einer Mitgliedschaft sind gekoppelt an die fristgerechte Zahlung des Mitgliedsbeitrags.

5. Ehrenmitglieder entrichten keinen Mitgliedsbeitrag.

6. Die Mitgliederversammlung kann auf Vorschlag des Vorstandes außerordentliche Beiträge oder Umlagen beschließen.

7. Näheres regelt die Beitragsordnung.

§ 8 Organe des Verbands

1. Die Organe des Verbands sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, der Beirat, die Kassenprüfenden, die Ethik-Kommission sowie Regional- und Auslandsverbände.

§ 9 Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Sie ist ferner einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse gebietet oder ein Fünftel der Vereinsmitglieder dies schriftlich und unter Angabe der Gründe und des Zwecks vom Vorstand verlangt.

2. Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand mindestens vier Wochen vor dem Versammlungstermin schriftlich oder auf elektronischem Wege (E-Mail) einzuberufen. Mit der Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung mitzuteilen.

3. Die Mitgliederversammlung kann an einem in der Tagesordnung genannten Ort präsent, aber auch online in einem virtuellen Konferenzraum (VC) stattfinden. Die Mitgliederversammlung muss präsent vor Ort durchgeführt werden, wenn dies mindestens 25% der Mitglieder nach Einladung zur Mitgliederversammlung per Textform verlangen. Bei Stattfinden der Mitgliederversammlung in einem virtuellen Konferenzraum (VC) kann die offene Abstimmung auch in einem Textchat oder vergleichbaren technischen Tools erfolgen. Geheime Abstimmungen sind unter Beachtung der Stimmberechtigung und der Anonymität der Wahlentscheidung des Mitglieds zu gewährleisten. Die Einzelheiten werden in einer Wahlordnung festgelegt. Die aktuelle Wahlordnung ist den Mitgliedern zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt zu geben.

4. Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet, soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt, die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Die Änderung des Vereinszwecks bedarf der Zustimmung von neun Zehnteln der stimmberechtigten Vereinsmitglieder.

5. Die Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen der Mitgliederversammlung kann auch mittels Briefwahl oder E-Mail erfolgen. Voraussetzung ist, dass die abstimmbaren Sachverhalte in der Tagesordnung zum Zeitpunkt der schriftlichen oder auf elektronischem Wege zugestellten Ankündigung enthalten sind. Die entsprechenden Wahlunterlagen werden mit der Einladung zur Mitgliederversammlung elektronisch zugestellt und müssen spätestens eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung eingegangen sein.

6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift, die von der Versammlungsleitung zu unterzeichnen ist, aufzunehmen.

7. Stimmberechtigt sind nur ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder, sofern diese vor ihrer Ernennung zum Ehrenmitglied ordentliche Mitglieder waren. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht entfällt, wenn ein Mitglied mit der Zahlung seines Mitgliedsbeitrages mehr als drei Wochen im Rückstand ist.

8. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Soweit ein Viertel der stimmberechtigten

Mitglieder mehr als 50 Personen zählt, ist die Versammlung bei Anwesenheit von 50 stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig. Die Beschlussfähigkeit wird am Anfang der Mitgliederversammlung von der Versammlungsleitung festgestellt.

9. Die Mitgliederversammlung dient zum Informationsaustausch und zur Aussprache über die Aktivitäten des Vorstandes und des Beirates sowie über die Tätigkeiten und wirtschaftliche Lage des Verbands. Sie hat ferner folgende Aufgaben:

9.1. Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen

9.2. Wahl von Ehrenmitgliedern

9.3. Wahl von Beiratsmitgliedern, Kassenprüfenden und Mitgliedern des Ethikrates

9.4. Entlastung des Vorstandes

9.5. Wahl von Vorstandsmitgliedern

9.6. Neuwahl von Vorstandsmitgliedern nach deren Abwahl oder Rücktritt

9.7 Ernennung der Versammlungsleitung und ggf. einer Protokollführung

9.8. Änderung der Satzung und Auflösung des Verbands

§ 10 Der Vorstand

1. Der Vorstand des Vereins besteht aus:

1.1. Dem/der ersten Vorsitzenden

1.2. Dem/der zweiten Vorsitzenden

1.3. Dem/der Geschäftsführer/in

1.4. Dem/der Schatzmeister/in

1.5. Dem/der Beisitzer/in

2. Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der Geschäftsführer/in und dem/der Schatzmeister/in. Jeder von ihnen kann den Verband gerichtlich und außergerichtlich allein vertreten.

3. Die Vorstandschaft legt bei der jährlichen Mitgliederversammlung eine Budgetplanung für das folgende Geschäftsjahr vor. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Annahme des Budgets mit einfacher Mehrheit. Sollte sich herausstellen, dass einzelne Posten des geplanten Budgets zur Realisierung der Vereinsziele nicht ausreichen (z. B. Messekosten), kann der Beirat auf Anfrage des Vorstands mit einfacher Mehrheit die Ausweitung des Budgets genehmigen. Die Genehmigung hat schriftlich zu erfolgen und ist den Mitgliedern im Rahmen der nächsten Mitgliederversammlung bekannt zu geben.

4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Er bleibt bis zur satzungsmäßigen Neuwahl des Vorstandes im Amt. Vorstandsmitglieder können ihr Amt jederzeit niederlegen, sofern dies nicht zur Unzeit erfolgt. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, ergänzt sich der Vorstand selbst bis zur nächsten Mitgliederversammlung.

5. Wählbar sind nur ordentliche Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.

6. Dem Vorstand obliegt neben der Vertretung des Verbands die Wahrnehmung der Verbandsgeschäfte nach der Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

6.1. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung

6.2. Einberufung der Mitgliederversammlung

6.3. Organisation zweckbezogener Veranstaltungen und Projekte

6.4. Verwaltung des Verbandsvermögens

6.5. Budgetierung, Buchführung und Erstellung der Jahresbilanz

6.6. Einsetzung von einzelnen Projektleitungen

6.7. Betreuung der Mitglieder

6.8 Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Datenschutz lt. DSGVO. Der Vorstand ist bei Bedarf zur Ernennung eines Datenschutz-Verantwortlichen berechtigt.

7. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig und darf keinerlei Mittel für verbandsfremde Zwecke aus dem Verbandsvermögen entnehmen. Er bestimmt seine Aufgabenverteilung in der Geschäftsordnung selbst. Die Kompetenz des Vorstandes umfasst alle Angelegenheiten des Verbands, falls die Satzung sie nicht an andere Organe des Vereins zuteilt.

7.1. Die Geschäftsordnung wird dem Beirat, sofern vorhanden, zur Zustimmung vorgelegt. Der Beirat hat ein Vetorecht.

7.2. Ein Veto ist zu begründen.

7.3. Der Vorstand hat, binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Vetos, einen erneuten Geschäftsordnungsvorschlag vorzulegen.

§ 11 Der Beirat

1. Die Beiratsregelungen treten in Kraft, sobald der Verband mindestens 150 ordentliche Mitglieder hat oder die Mitgliederversammlung ihr Inkrafttreten mittels einfacher Mehrheit beschließt.

2. Der Beirat besteht aus bis zu fünf Mitgliedern, die aktiv den Vorstand bei seiner Planung und Organisation zweckbezogener Veranstaltungen und Projekte unterstützen.

3. Beiratsmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung für die Dauer eines Geschäftsjahres gewählt. Die konkreten Aufgabenbereiche, Rechte und Pflichten des Beirates werden vom Vorstand in der Geschäftsordnung festgelegt. Der/Die Beiratsvorsitzende muss ein ordentliches Mitglied sein, das zugleich eine natürliche Person ist. Er/Sie kann zu jeder Zeit Einsicht in die Vereinsunterlagen nehmen.

§ 12 Die Kassenprüfenden

1. Die Buchführung und Jahresabrechnung des Vorstandes wird von zwei Kassenprüfenden überwacht, die von der Mitgliederversammlung auf die Dauer eines Geschäftsjahres gewählt werden. Der Kassenprüfungsbericht ist auf der jährlichen Mitgliederversammlung zu halten.

2. Die Kassenprüfenden können zudem auch als Mitglieder des Beirates oder der Ethik-Kommission gewählt werden, nicht jedoch als Vorstandsmitglieder.

§ 13 Ethik-Kommission

1. Die Ethik-Kommission besteht aus mindestens drei und maximal fünf Mitgliedern.

2. Die Kommissionsmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung für die Dauer eines Geschäftsjahres ernannt. Es müssen jeweils ordentliche Mitglieder sein, die zugleich natürliche Personen sind.

3. Die Kommission bestimmt aus seinen Reihen eine/n Sprecher/in.

4. Die Aufgaben und Kompetenzen der Ethik-Kommission werden in „Arbeitsvorgaben Ethik-Kommission“ festgelegt, die von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu genehmigen sind.

§ 14 Regional und Auslandsverbände

1. Mitgliedern ist es möglich, Regional- bzw. Auslandsverbände zu gründen (im weiteren Regionalverband genannt).

2. Für die Gründung eines Regional- oder Auslandsverbands müssen mindestens fünf stimmberechtigte Mitglieder aus der Region diesen gemeinsam gründen.

3. Regional- und Auslandsverbände haben einen eigenen Vorstand, bestehend aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden sowie einem/einer Schatzmeister/in.

4. Regional- und Auslandsverbände können einen eigenen Beirat wählen, die Zahl der Mitglieder wird von den Mitgliedern des Regionalverbands selbst festgelegt.

5. Die Satzung des Selfpublisher-Verbands gilt auch für die Regional- und Auslandsverbände.

6. Regional- und Auslandsverbänden ist es gestattet, eine eigene Satzung zu führen. Diese darf die Verbandssatzung innerhalb des Regionalverbands ergänzen, aber nicht einschränken.

7. Bei Widersprüchen zwischen der Satzung des Regional- bzw. Auslandsverbands und der Satzung des Selfpublisher-Verbands gilt die Satzung des Selfpublisher-Verbands.

8. Regional- und Auslandsverbänden ist es nicht gestattet, eigene Mitgliedsbeiträge zu erheben.

9. Regional- und Auslandsverbände können finanzielle Unterstützung für Veranstaltungen und andere Projekte beim Vorstand des Selfpublisher-Verbands beantragen.

10. Regional- und Auslandsverbände können vom Vorstand des Selfpublisher-Verbands aufgelöst werden, wenn sie nicht mehr aktiv sind oder gegen die Satzung, Ziele und Interessen des Verbands verstoßen.

11. Regionalverbände können nur innerhalb politischer Grenzen gegründet werden (z. B. Bundesländer, Bezirke oder Landkreise).

12. Auslandsverbände unterliegen der deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung.

13. Die Gründung eines Regional- bzw. Auslandsverbands bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Vorstands des Selfpublisher-Verbands. Diese ist mindestens fünf Wochen vor der Gründungsversammlung schriftlich oder auf elektronischem Weg zu beantragen.

13.1. Eine Ablehnung durch den Vorstand muss begründet werden.

§ 15 Auflösung

1. Die Auflösung des Verbands kann von der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand beantragt werden. Sie muss begründet werden.

2. Zur Auflösung bedarf es:

2.1. Zweidrittel-Mehrheit im Vorstand, sowie

2.2. Zweidrittel-Mehrheit in der Mitgliederversammlung

2.3. Mindestens 40% der stimmberechtigten Mitglieder müssen sich an der Abstimmung beteiligen

3. Das Verbandsvermögen wird, nach Abwicklung der ausstehenden Rechnungen, an einen gemeinnützigen Verein gespendet. Über den Verein entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 16 Schlussbestimmung

1. Die Erstfassung dieser Satzung wurde mit Gründung des Verbands am 03.02.2015 gültig. Der vorstehende Satzungsinhalt wurde in der Mitgliederversammlung am 19.11.2022 beschlossen.

Beitragsordnung

Aufnahmegebühr:

  1. Die, bei Aufnahme in den Selfpublisher-Verband fällige, Aufnahmegebühr beträgt 0,00€

Ordentliche Mitglieder

  1. Ordentliche Mitglieder zahlen einen Jahresbetrag von 120,00€ (10,00€/Monat).

    a) Schüler und Studenten zahlen, auf Antrag und nach Vorlage eines Nachweises, einen um 50% reduzierten Beitrag.

    b) Sozial-Ermäßigung: Aufgrund der finanziellen Situation, beispielsweise Empfang von Arbeitslosengeld, kann vom Vorstand eine Reduktion von 50% genehmigt werden. Die Ermäßigung ist zu beantragen und die Notwendigkeit, auf Nachfrage des Vorstands, nachzuweisen. Der Erhalt der Sozial-Ermäßigung wird vom Vorstand vertraulich behandelt. Er wird statistisch erfasst, da für die Abrechnung des Mitgliedsbeiträge und des Verbandsvermögens notwendig. Die Namen der Empfänger sind ausschließlich dem Vorstand bekannt.

    c) Angehörige von Mitgliedern zahlen, sofern sie im gleichen Haushalt leben oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur den halben Mitgliedsbeitrag. 

Assoziierte Mitglieder

  1. Assoziierte Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 96,00€ (8,00€/Monat).

    a) Schüler und Studenten zahlen, auf Antrag und nach Vorlage eines Nachweises, einen um 50% reduzierten Beitrag.

    b) Sozial-Ermäßigung: Aufgrund der finanziellen Situation, beispielsweise Empfang von Arbeitslosengeld, kann vom Vorstand eine Reduktion von 50% genehmigt werden. Die Ermäßigung ist zu beantragen und die Notwendigkeit, auf Nachfrage des Vorstands, nachzuweisen. Der Erhalt der Sozial-Ermäßigung wird vom Vorstand vertraulich behandelt. Er wird statistisch erfasst, da für die Abrechnung des Mitgliedsbeiträge und des Verbandsvermögens notwendig. Die Namen der Empfänger sind ausschließlich dem Vorstand bekannt.

Fördermitglieder

  1. Fördermitglieder zahlen, je nach ihrer Form, unterschiedliche Jahresbeiträge.

Ehrenmitglieder

  1. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung ihres Beitrags befreit.

Gruppenmitglieder

  1. Gruppenmitglieder zahlen, je nach ihrer Größe unterschiedliche Jahresbeiträge.